NIS2-Richtlinie
NIS2 in der Praxis: Die 9 Pflichten der Geschäftsführung in Klartext
Was drin steht
- Wer unter NIS2 fällt, hat 21 Pflichten aus Art. 21 — neun davon liegen explizit in der Verantwortung der Geschäftsleitung und können nicht delegiert werden.
- Die neun: Risikomanagement-Konzept, Vorfalls-Behandlung, Backup + Krise, Lieferanten-Sicherheit, Beschaffungs-Sicherheit, Wirksamkeits-Messung, Mitarbeiter-Schulung, Krypto + MFA, sichere Kommunikation.
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung ist neu: bei groben Verstößen kann die Aufsicht die Eignung in Frage stellen, bis hin zum vorübergehenden Tätigkeits-Verbot.
- Die Erst-Aufnahme braucht 6–12 Monate plus externe Begleitung — wer noch nicht angefangen hat, sollte das Quartal 3 2025 als Start-Quartal setzen, bevor das deutsche Umsetzungs-Gesetz scharf wird.
- Vorteil 2026er Sicht: viele Mittelständler haben durch ISO 27001 oder TISAX schon 60–80 % der NIS2-Substanz — die Lücke ist meist überschaubarer als der erste Eindruck.
Wer unter NIS2 fällt, weiß jetzt: er ist drin. Die nächste Frage ist nicht „bin ich betroffen“, sondern „was muss ich konkret tun“. Art. 21 der EU-Richtlinie nennt 21 Pflichten — neun davon liegen ausdrücklich in der persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung. Wer das ernst nehmen will, ohne sich von Beratern in eine Endlos-Schleife treiben zu lassen, braucht eine pragmatische Liste, was wirklich zu tun ist.
Hier kommt diese Liste, in der Reihenfolge, in der wir sie mit Mandanten typisch durchgehen.
Vorab: Was die Geschäftsleitung persönlich verantwortet
Art. 20 NIS2 verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich. Das ist eine bewusste Verschärfung gegenüber der alten NIS1-Richtlinie. Konkret heißt das:
- Die Geschäftsleitung muss die Sicherheits-Maßnahmen genehmigen,
- Sie muss ihre Umsetzung überwachen,
- Sie muss geschult sein in IT-Sicherheit (regelmäßige Schulungen mit Nachweis),
- Sie kann bei groben Verstößen persönlich zur Haftung gezogen werden — bis hin zum vorübergehenden Tätigkeits-Verbot.
Wer das nicht ernst nimmt, hat ein persönliches Problem — nicht „nur“ ein Unternehmens-Problem. Das ist der wichtigste Unterschied zu DSGVO oder anderen Compliance-Bereichen.
Pflicht 1 — Risikomanagement-Konzept
Schriftliches Dokument, das beschreibt, wie die IT- und Informations-Risiken im Unternehmen identifiziert, bewertet und behandelt werden. Mindest-Inhalt:
- Risiko-Inventar (welche Assets sind kritisch — Server, Datenbanken, Kunden-Daten, Lieferanten-Schnittstellen),
- Bedrohungs-Analyse (welche Angriffs-Vektoren sind realistisch — Phishing, Ransomware, Insider-Threat, DDoS),
- Behandlungs-Plan pro Risiko (mitigieren, akzeptieren, transferieren),
- Verantwortlichkeiten (wer macht was),
- Review-Zyklus (mindestens jährlich, plus bei größeren Änderungen).
Realistischer Aufwand: 4–8 Wochen für die Erst-Aufnahme bei Mittelständlern, mit externer Begleitung. Pflege jährlich plus bei Ereignissen.
Pflicht 2 — Vorfalls-Behandlung mit dokumentierter Meldekette
Vorfälle müssen erkannt, dokumentiert, gemeldet und nachbehandelt werden. Die NIS2-Meldekette ist hart getaktet:
- 24 Stunden — Erst-Meldung an das BSI (oder zuständige sektorale Behörde),
- 72 Stunden — vorläufiger Vorfalls-Bericht mit ersten Einschätzungen,
- 30 Tage — Abschluss-Bericht mit Ursachen-Analyse und Maßnahmen.
Was du brauchst: einen Incident-Response-Plan, ein Vorfalls-Buch, einen klar benannten Incident-Manager (intern oder extern), ein Bereitschafts-Konzept (24/7-Erreichbarkeit für kritische Vorfälle).
Pflicht 3 — Backup- und Krisen-Konzept
Backups müssen regelmäßig erstellt, getestet und vor Ransomware geschützt werden. Drei Anforderungen:
- 3-2-1-Regel: 3 Kopien, 2 verschiedene Medien, 1 davon offline oder geographisch getrennt,
- Wiederherstellungs-Tests: mindestens jährlich, besser quartalsweise — ein nicht-getestetes Backup ist kein Backup,
- Ransomware-Schutz: Backups in unveränderlicher Form (immutable backups), nicht von der produktiven Umgebung aus löschbar.
Wer noch klassisches Tape-Backup nutzt oder Cloud-Backups ohne Versionierung, sollte das aktualisieren.
Pflicht 4 — Lieferanten-Sicherheit
Du musst die Sicherheit deiner Lieferanten in dein eigenes Risikomanagement einbeziehen. Praktisch:
- Lieferanten-Inventar mit Kritikalitäts-Einstufung,
- Sicherheits-Anforderungen vertraglich vereinbaren (oft als Anhang oder eigenes Sicherheits-Konzept),
- Regelmäßige Überprüfung (Audits, Fragebögen, Zertifikats-Updates),
- Vorfall-Meldepflicht für Lieferanten gegenüber dir.
Indirekter Effekt: deine Lieferanten werden bei dir nach Nachweisen fragen. Wer selbst Lieferant für NIS2-pflichtige Kunden ist, sollte das Lieferanten-Sicherheits-Konzept proaktiv aufbauen — sonst fliegt man irgendwann aus der Lieferanten-Liste.
Pflicht 5 — Sicherheit in Beschaffung, Entwicklung, Wartung
Was beschafft, entwickelt oder gewartet wird, muss sicher gestaltet sein. Praktisch:
- Sicherheits-Kriterien bei der Software-/Hardware-Beschaffung (CVE-Historie, Update-Disziplin, Hersteller-Reputation),
- Eigene Software wird nach Secure-Coding-Standards entwickelt (OWASP-Bewusstsein),
- Patch-Disziplin: Sicherheits-Updates werden zeitnah eingespielt (kritische CVEs innerhalb von 30 Tagen, idealerweise 7),
- Test-Umgebungen sind von der Produktiv-Umgebung getrennt.
Pflicht 6 — Wirksamkeits-Messung
Du musst regelmäßig prüfen, ob deine Maßnahmen wirklich wirken. Typische Werkzeuge:
- Penetrations-Tests (mindestens jährlich, bei größeren Änderungen häufiger),
- Audits (intern oder durch externe Prüfer),
- Vulnerability-Scans (regelmäßig automatisiert),
- Phishing-Tests an die eigene Belegschaft.
Wichtig: Wirksamkeits-Messung ist nicht „einmal gemacht, alles gut“. Es ist ein Zyklus — Messung, Befund, Nachbesserung, neue Messung.
Pflicht 7 — Mitarbeiter-Schulung
Belegschaft muss in IT-Sicherheit geschult werden — regelmäßig, dokumentiert, mit Wirksamkeits-Prüfung (z.B. Phishing-Tests).
Mindest-Inhalte:
- Passwort-Hygiene + MFA,
- Phishing-Erkennung,
- Datenschutz-Grundlagen + Umgang mit personenbezogenen Daten,
- Meldewege bei verdächtigen Vorfällen,
- Sichere Nutzung mobiler Geräte (BYOD, Reise-Disziplin).
Frequenz: jährlich mindestens, bei Onboarding sofort. Für die Geschäftsleitung selbst: regelmäßig nachweisliche IT-Sicherheits-Schulung.
Pflicht 8 — Krypto + MFA
Verschlüsselung muss eingesetzt werden, wo es um Vertraulichkeit geht:
- Daten im Transit: TLS 1.2 oder neuer für alle Web-Verbindungen, E-Mail-Verschlüsselung wo angemessen,
- Daten at Rest: Datenbank-Verschlüsselung, Disk-Encryption auf Laptops und mobilen Geräten,
- MFA: für alle Admin-Zugänge zwingend, für alle Mitarbeiter-Zugänge wo möglich, idealerweise per Hardware-Token oder Passkey statt SMS.
Pflicht 9 — Sichere Kommunikation
Interne und externe Kommunikationswege müssen sicher gestaltet sein. Praktisch:
- Sichere Chat-Tools für interne Kommunikation (statt offene Plattformen),
- Sichere Dateiübertragungs-Wege (statt E-Mail-Anhang für kritische Dokumente),
- Sichere Notfall-Kommunikation (alternative Kanäle, wenn die primären ausfallen).
Reihenfolge in der Praxis
Wer alles auf einmal angeht, blockiert sich. Empfohlene Reihenfolge für Quartal-Setups:
- Quartal 1: Risikomanagement-Konzept + Vorfalls-Behandlung (Pflicht 1+2). Ohne diese Basis sind die anderen Pflichten nicht zuordenbar.
- Quartal 2: Backup + Krypto + MFA (Pflicht 3+8). Technische Quick-Wins mit hoher Schutz-Wirkung.
- Quartal 3: Lieferanten-Sicherheit + Beschaffung (Pflicht 4+5). Braucht Zeit, weil Verträge angepasst werden müssen.
- Quartal 4: Schulung + Wirksamkeits-Messung + sichere Kommunikation (Pflicht 6+7+9). Aufbau der Routinen.
Jahres-Routine danach: jährliches Audit + Risiko-Review, Schulungs-Auffrischung, Backup-Tests, Pen-Tests, Lieferanten-Re-Check.
Was Hannes daraus macht
NIS2-Beratung im engeren Sinne ist nicht unser Hauptfeld — dafür gibt es spezialisierte Berater. Was wir liefern: jede unserer Plattformen ist mit Standards gebaut, die auch NIS2-Substanz haben — MFA, dokumentierte Backup-Konzepte, Verschlüsselung in Transit und at Rest, EU-Hosting in Falkenstein, Audit-Logs für alle relevanten Aktionen, Update-Disziplin. Wer als Mandant unter NIS2 fällt, bekommt von uns die technische Plattform mitgeliefert — die organisatorischen Pflichten (Konzepte, Schulungen, Geschäftsführer-Verantwortung) gehören in deine Hand oder zum NIS2-Spezialisten.
Wer wissen will, ob er unter NIS2 fällt: NIS2-Anwendungsbereich für KMU. Wer die technischen Grundlagen seiner Site checken lassen will: frag Hannes.
Häufige Fragen
Reicht ISO 27001 für alle 21 NIS2-Pflichten?
Was kostet eine NIS2-Einführung typischerweise?
Wer ist Aufsichts-Behörde in Deutschland?
Wie konkret ist die persönliche Geschäftsführer-Haftung?
Können wir die Pflichten an einen externen IT-Dienstleister auslagern?
Was, wenn wir kleiner werden und unter die NIS2-Schwellen rutschen?
Wie hoch sind die Bußgelder konkret?
Das regeln wir — so sieht das bei uns aus.
Unsicher, wo deine Seite steht? Frag Hannes — er schaut sie sich an und sagt dir ehrlich, was zu holen ist.