E-Rechnung B2B

E-Rechnung B2B ab 01.01.2025: Was du wirklich brauchst — und was nicht

Stand: 18. Dezember 20244 Min Lesezeit

Was drin steht

  • Ab 01.01.2025 muss jeder deutsche Unternehmer im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Eine reine PDF-Rechnung ist dann keine gültige Rechnung mehr im umsatzsteuerlichen Sinn — sie wird zu „sonstigen Rechnung“ zurückgestuft.
  • Empfangs-Pflicht greift sofort. Versand-Pflicht ist gestaffelt: 2025/2026 dürfen Unternehmer noch alternative Formate verwenden (mit Zustimmung des Empfängers), 2027 wird E-Rechnung Versand-Pflicht für Umsätze über 800.000 EUR, ab 2028 für alle.
  • Was eine E-Rechnung wirklich ist: ein strukturiertes XML-Format nach EN 16931 — also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine PDF mit eingebettetem XML zählt, eine pure PDF nicht.
  • Was du diese Woche brauchst: ein E-Mail-Postfach für E-Rechnungen plus eine Software, die XML-Rechnungen lesbar macht. Mehr ist nicht zwingend.
  • Wer in DATEV oder einer modernen Buchhaltungs-Software arbeitet, hat das meist schon — wer mit Excel und Word-Rechnungen unterwegs ist, sollte das jetzt klären.

Der 1. Januar 2025 hat eine stille Revolution gebracht. Seit diesem Tag muss jeder deutsche Unternehmer im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Was 2025 noch nach kleiner Buchhaltungs-Aktualisierung klingt, ist in Wahrheit der Beginn einer Transformation, die spätestens 2028 voll greift — und die jetzt schon entscheidet, ob deine Buchhaltung zukunftsfähig ist.

Wir bekommen wöchentlich Anfragen dazu — von Steuerberatern, die ihre Mandanten informieren wollen, von Handwerksbetrieben, die fragen „muss meine Rechnung jetzt anders aussehen?“, von Inhabern, die kürzlich von ihrer Hausbank gehört haben, dass „2025 alles digital wird“. Hier kommt der ehrliche Stand.

Was eine E-Rechnung im rechtlichen Sinne ist

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Konkret zwei Formate in Deutschland:

  • XRechnung — reines XML, kein menschenlesbares Element. Wird seit Jahren im öffentlichen Sektor verwendet.
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Profil EN16931 oder höher) — Hybrid-Format: eine PDF, die ein XML-Datenpaket eingebettet enthält. Menschen sehen die PDF, Maschinen lesen das XML.

Beide entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und damit den umsatzsteuerlichen Anforderungen ab 2025. Eine reine PDF (ohne eingebettetes XML), ein gescanntes Papier-Rechnung, eine Word-Datei — sind keine E-Rechnungen mehr. Sie werden zu „sonstigen Rechnungen“ zurückgestuft und können vom Empfänger umsatzsteuerlich beanstandet werden.

Was die Empfangs-Pflicht ab 01.01.2025 konkret bedeutet

Drei Punkte, die in der Praxis zählen:

1. Jeder Empfänger muss E-Rechnungen entgegen nehmen können

Es reicht ein E-Mail-Postfach. Du musst kein eigenes Portal bauen, kein Spezial-System anschaffen. Aber: du musst technisch in der Lage sein, eine XML-Rechnung oder ein ZUGFeRD-PDF zu öffnen, zu lesen und zu archivieren. Wer XRechnung-XML ohne Reader nicht öffnen kann, hat ein Problem.

2. Die Zustimmung des Empfängers entfällt für E-Rechnungen

Vor 2025 musste der Empfänger einer elektronischen Rechnung zustimmen (Papier war Default). Ab 2025 ist das umgekehrt: E-Rechnungen sind Default, Papier ist die Ausnahme, die du als Empfänger nur in den Übergangsfristen noch verlangen kannst.

3. Vorsteuer-Abzug kann gefährdet sein

Wenn du nach 2025 eine reine PDF von einem deutschen Geschäftspartner bekommst, ist diese Rechnung keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG mehr. Die Finanzverwaltung hat in der ersten Übergangsphase Kulanz angekündigt — wer aber dauerhaft alte Formate sammelt, riskiert Vorsteuer-Probleme.

Was die Versand-Pflicht in den nächsten Jahren bringt

Gestaffelt nach Jahren und Umsatz:

  • 2025–2026: Alternative Formate (Papier, PDF) sind beim Versand noch erlaubt — mit Zustimmung des Empfängers. Wer schon kann, sollte schon E-Rechnung versenden.
  • 2027: Versand-Pflicht für Unternehmen mit Vorjahres-Umsatz über 800.000 EUR. Wer drüber ist, muss E-Rechnungen versenden.
  • 2028: Versand-Pflicht für alle Unternehmer im B2B-Bereich, unabhängig vom Umsatz.

Praxis-Tipp: Wer 2025 oder 2026 schon E-Rechnungen versendet, gewöhnt sich, seine Empfänger und seine Software an das Format. Wer bis 2028 wartet, macht den Sprung unter Zeitdruck — meist mit Stolpersteinen.

XRechnung vs. ZUGFeRD — welches Format ist das richtige?

Beide sind rechtskonform. Welches passt:

XRechnung wählt, wer

  • Hauptsächlich an öffentliche Auftraggeber liefert (dort ist XRechnung Pflicht-Format seit 2020),
  • Software-Stacks hat, die XML-only verarbeiten,
  • Maximale Standard-Konformität braucht (XRechnung ist die deutsche CIUS — Core Invoice Usage Specification).

ZUGFeRD ab 2.0.1 wählt, wer

  • Mit gemischten Empfängern arbeitet (Konzern, Mittelstand, Privatpersonen) — die PDF bleibt menschenlesbar,
  • An Endkunden im B2C-Bereich versendet (dort sind PDFs weiterhin üblich),
  • Internationale Kunden hat (ZUGFeRD ist nahe verwandt mit dem französischen Factur-X-Format).

Faustregel für die meisten Mittelständler: ZUGFeRD ab 2.0.1, Profil XRECHNUNG oder EN16931 — du erfüllst die Pflicht, dein Empfänger sieht weiterhin eine normale PDF.

Was du diese Woche tun solltest

  1. E-Mail-Postfach klären. Welches deiner Geschäfts-Postfächer empfängt heute Rechnungen? Reicht das, um ZUGFeRD-PDFs zu öffnen? (Antwort meist: ja, ZUGFeRD ist eine PDF und öffnet sich normal.) Reicht das, um XRechnung-XML zu öffnen? (Antwort: nein, dafür brauchst du einen Reader.)
  2. Buchhaltungs-Software prüfen. Aktuelle DATEV-Versionen verarbeiten beide Formate automatisch. Lexware ab 2024er Version auch. Sevdesk, sevDesk, Buchhaltungsbutler und andere moderne SaaS-Buchhaltungen ebenso. Wer mit Excel oder Word arbeitet, sollte ZUGFeRD-fähige Software anschaffen.
  3. Lieferanten-Information. Wenn du Versand-Software hast, die noch keine E-Rechnung kann, frag den Anbieter nach dem Update-Plan. Wer 2026/2027 noch nicht versenden kann, hat Handlungsdruck.
  4. Archivierungs-Pflicht. E-Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden — das Original-XML, nicht die Visualisierung. Wer DATEV oder vergleichbare Buchhaltungs-Software hat, läuft automatisch konform. Wer in eigenen Ordnern speichert, sollte ein revisionssicheres Archiv-System einsetzen.

Was Hannes daraus macht

Unsere Wachstumsplattform bringt eine eigene Rechnungs-Engine mit, die ZUGFeRD ab 2.0.1 standardmäßig erzeugt — jede Rechnung ist gleichzeitig E-Rechnung und menschenlesbare PDF. Versand erfolgt per Mail mit Anhang oder über das Kunden-Portal. Archivierung läuft revisionssicher im eingebauten DMS, 10-Jahre-Aufbewahrung garantiert. Wer eigene Buchhaltungs-Software nutzt, exportiert per Standard-Schnittstellen — DATEV-Format, GoBD-Export, CSV.

Wer wissen will, ob seine bestehende Rechnungs-Software ZUGFeRD/XRechnung-fähig ist: Eine Mail an den Anbieter mit der Frage „erzeugt Ihre Software E-Rechnungen nach EN 16931?“ reicht. Wer komplett bei Null startet und das ohne neue SaaS-Subscription lösen will, kann mit uns sprechen — bei einer ohnehin geplanten Wachstumsplattform ist die Rechnungs-Engine eingebaut, ohne Zusatz-Lizenz.

Häufige Fragen

Reicht meine PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Eine pure PDF reicht ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Sie wird zur „sonstigen Rechnung“ und ist umsatzsteuerlich angreifbar. Eine PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD ab 2.0.1) hingegen ist eine E-Rechnung — sieht für Menschen wie eine normale PDF aus, enthält aber zusätzlich die maschinenlesbaren Daten.
Was passiert, wenn mir ein Lieferant 2025 noch eine reine PDF schickt?
In der Übergangsphase 2025/2026 ist das pragmatisch noch erlaubt, wenn beide Seiten zustimmen. Du kannst die Rechnung trotzdem verbuchen — aber rechtlich sicher ist nur die E-Rechnung. Wer dauerhaft reine PDFs sammelt, riskiert in einer Betriebsprüfung Diskussionen über die Ordnungsgemäßheit der Rechnungen und damit den Vorsteuer-Abzug.
Muss ich auch an Privatkunden (B2C) E-Rechnungen versenden?
Nein. Die E-Rechnungs-Pflicht greift ausschließlich im B2B-Verkehr zwischen inländischen Unternehmern. Privatkunden bekommen weiterhin PDF oder Papier — auch nach 2028.
Was ist mit Rechnungen ins EU-Ausland oder Drittland?
Grenzüberschreitende Rechnungen sind aktuell nicht von der deutschen E-Rechnungs-Pflicht erfasst. Ab 2030 wird die EU-weit verpflichtende E-Rechnung im ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) eingeführt — bis dahin gelten die nationalen Regeln. Wer schon jetzt international standardisiert sein will, nutzt ZUGFeRD oder Factur-X.
Wie öffne ich eine XRechnung-XML, um die Inhalte zu sehen?
Mit einem kostenlosen Viewer wie dem KoSIT XRechnung Visualisierer oder dem ZUGFeRD-Viewer. Aktuelle Buchhaltungs-Software (DATEV, Lexware, sevDesk) öffnet die Dateien automatisch und stellt sie menschenlesbar dar.
Was kostet ein E-Rechnungs-fähiges System für ein kleines Unternehmen?
SaaS-Buchhaltung mit E-Rechnungs-Versand ist im moderaten zwei- bis niedrig dreistelligen monatlichen Bereich zu haben. Wer eine vollständige Wachstumsplattform mit eingebauter Rechnungs-Engine baut (bei uns Standard), zahlt einmalig im Setup-Festpreis und hat danach keine laufenden Lizenz-Kosten für die Rechnungs-Funktion.
Müssen E-Rechnungen elektronisch signiert sein?
Nein, eine elektronische Signatur ist seit 2011 nicht mehr Pflicht für die umsatzsteuerliche Ordnungsmäßigkeit. Was gefordert ist: Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts, Lesbarkeit — das wird beim XML-Format automatisch durch das Format selbst und die Archivierung erfüllt.

Das regeln wir — so sieht das bei uns aus.

Unsicher, wo deine Seite steht? Frag Hannes — er schaut sie sich an und sagt dir ehrlich, was zu holen ist.